Skip to main content

Fahrerlaubnisklassen in Deutschland

Fahrerlaubnisklassen in Deutschland

  • Autoführerschein

    Klassen B, BE, B96, B196
  • Motorradführerschein

    Klassen A, A1, A2, AM
  • Mofa

    Mofaführerschein

    Klasse Mofa
  • Traktor

    Arbeitsmaschinen & landwirtschaftliche Zugmaschinen

    Klasse L
  • Auto

    Klassen B, BE, B96, B196

    B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

    BE

    • auch mit Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

    B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

    • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

    B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

  • Motorrad

    Klassen A, A1, A2, AM

    A

    Krafträder mit

    • Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

    auch mit Beiwagen.

    A1

    Krafträder mit

    • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    auch mit Beiwagen.

    A2

    Krafträder mit

    • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

    auch mit Beiwagen.

    AM

    Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
  • Klasse Mofas

    Mofas

    Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas bis 25 km/h verlangt:

    • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
  • Klasse L

    selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern